Gemeinsamen Kompromiss gefunden

 

Der FSV Vaihingen/Enz und die Bürgerinitiative „Kontra Fluglärm – Kein Motorflug in Vaihingen/Enz“ haben einen gemeinsamen Kompromiss geschlossen.

Nach fast dreieinhalb Jahren konnten wir einen für alle Seiten annehmbaren Kompromiss ausarbeiten.
Vielen Dank an alle Mitglieder und Bürger, die uns und den Flugsport in Vaihingen/Enz so tatkräftig unterstützen.
Nun zu den Inhalten des geschlossenen Kompromisses:

  • Es werden nur solche motorisierten Flugzeuge betrieben, die die erhöhten Schallschutzanforderungen der Landeplatz-Lärmschutzverordnung erfüllen.
  • Folgende motorisierte Fluggeräte dürfen betrieben werden:
    • 1 Ultraleichtflugzeug
    • 1 Motorsegler (Reisemotorsegler)
    • Bis zu 5 Segelflugzeuge mit Hilfsantrieb.
  • Über dem Gebiet der Stadt Vaihingen und seinen Stadtteilen findet mit den auf dem Flugplatzgelände betriebenen motorisierten Flugzeugen kein Kunstflug statt.
  • Starts und Landungen des Ultraleichtflugzeugs, des Motorseglers und der Segelflugzeuge mit Hilfsantrieb werden nur auf der östlichen Bahn durchgeführt. Die motorisierten Flugzeuge nutzen für An- und Abflug die dafür im Übersichtslageplan des Büros Poschenrieder vom 07.12.2017 vorgesehenen Flächen. (Den Lageplan finden sie weiter unten.)
  • Davon abweichend darf der Motorsegler SF25b auf der westlichen Bahn betrieben werden, wenn die Feldfrüchte, entlang des Verbindungsweges zwischen westlicher und östlicher Bahn so hochstehen, dass er nicht auf die östliche Bahn gerollt werden kann:
    • Abflug nur in Startrichtung Osten und nur beim Erst-Start
    • Landeanflug mit laufendem Motor nur von Osten und nur bei Schlusslandung
    • Landeanflug von Westen nur bei Ostwind als Segelflugzeug (mit stehendem Motor) und nur bei der Schluss-Landung
  • Es dürfen bis zu 900 motorgetrieben Starts je Jahr durchgeführt werden, davon maximal 100 je Jahr mit Segelflugzeugen mit Hilfsmotor.
  • Je Tag dürfen 10 motorgetriebene Starts durchgeführt werden. Abweichend hiervon wird vereinbart:
    • An Sonn und Feiertagen dürfen maximal 5 motorgetriebene Starts durchgeführt werden.
    • An insgesamt 30 Tagen je Jahr dürfen bis zu 20 Starts durchgeführt werden. Davon dürfen bis zu 10 Tage auf einen Sonn- oder Feiertag fallen.
  • Die Betriebszeiten der motorisierten Flugzeuge werden wie folgt vereinbart:
    • Werktags: 7:00 bis 13:00, 14:00 bis 20:00 Uhr
    • Sonn- und Feiertags: 9:00 bis 13:00, 14:00 bis 20:00 Uhr
    • Flugbetrieb bei Nacht ist ausgeschlossen

Neben diesem Kompromiss möchten wir mit der Stadt Vaihingen/Enz eine Vereinbarung abschließen, welche zusätzlich zu den Inhalten des Kompromisses folgende Punkte enthält:

  • Der Betrieb von Ultraleicht – Luftfahrzeugen und Motorseglern ist ausschließlich den Mitgliedern des FSV Vaihingen/Enz gestattet.
  • Der landwirtschaftliche Verkehr hat jederzeit Vorrang.
  • Die landwirtschaftlich genutzten Flächen, die teilweise innerhalb der Sicherheitsstreifen liegen, unterliegen keiner Beschränkung und können weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.
  • Während des Windenbetriebs muss das Segelfluggelände mit den angrenzenden Feldwegen abgesperrt werden. Dies wird ganztags nur an Sonn- und Feiertagen erfolgen.

Mit all diesen Punkten wollen wir auf die Bedürfnisse der Bürger zugehen und blicken zuversichtlich in die Zukunft.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.
Von April bis Oktober finden sie uns auch Sonntags auf dem Weitfeld.

Der Vorstand

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